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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Unsere Lieferungen erfolgen gemäß den nachstehenden Konditionen, die durch die Auftragserteilung als akzeptiert gelten und sowohl für Sie als Besteller als auch für uns verbindlich sind. Abweichende Vereinbarungen bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung, um Gültigkeit zu erlangen. Wir behalten uns vor, innerhalb von 3 Wochen ab Angebotsannahme Preis- und Terminangaben aufgrund von Auftrags- und Kostenentwicklungen anzupassen. Lohn- und Materialkostensteigerungen, die während der Auftragsausführung auftreten, werden entsprechend in Rechnung gestellt. Unsere Preise verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer, die separat berechnet wird. Kostenvoranschläge gelten für die angegebenen Maße, und Änderungen im Leistungsumfang führen zu Preisänderungen. Die Abrechnung erfolgt auf Basis des tatsächlichen Umfangs der erbrachten Leistungen. Zusätzliche Arbeiten wie Mehrarbeit, Überstunden, Nacht- sowie Sonn- und Feiertagsstunden werden gemäß den jeweils gültigen Stundensätzen in Rechnung gestellt und müssen schriftlich beauftragt werden. Wenn der Auftraggeber Pläne mit Maßangaben bereitstellt, liegt die Verantwortung für die Richtigkeit der Pläne und Maße beim Auftraggeber oder seinen Bauleitern. Wir übernehmen lediglich die Verantwortung für die planmäßige Herstellung, nicht jedoch für die bereitgestellten Angaben. Um die Haftung zu übernehmen, empfehlen wir die Vereinbarung von "Naturmaß nehmen". Unsere Abrechnung erfolgt gemäß den jeweils gültigen ÖNORMEN. Sofern nicht anders vereinbart, stellen wir die erforderlichen Gerüste für unsere Arbeiten bereit. Bei Arbeiten außerhalb unserer Werkstätte muss der erforderliche Kraft- und Lichtstrom kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Einreichungen bei Behörden, Pläne, Zeichnungen und andere behördliche Genehmigungen sind Sache des Kunden und gehen auf seine Kosten und Gefahr. Um Fehler in den Maßen zu vermeiden, werden alle Naturmaße, Sonderabmessungen und Schablonen von unseren Technikern aufgenommen. Schablonen, die vom Auftraggeber bereitgestellt werden, gehen in unser Eigentum über, es sei denn, der Auftraggeber besteht auf der Rückgabe, in diesem Fall werden auf seine Kosten Kopien erstellt, die ebenfalls in unser Eigentum übergehen. Änderungen können nur berücksichtigt werden, wenn die Bestellung unserer Produkte noch nicht erfolgt ist, und sie führen zu einem neuen Liefertermin. Die Arbeiten müssen innerhalb von 14 Tagen nach der vereinbarten Lieferfrist oder nach Fertigstellung und Benachrichtigung übernommen werden. Wenn innerhalb dieses Zeitraums keine tatsächliche Abnahme erfolgt, gilt die Leistung als akzeptiert. Die Kosten und das Risiko der Warenlieferung tragen den Auftraggeber. Nach der Lieferung oder Teillieferung gehen alle Risiken und Lagerkosten auf Kosten des Auftraggebers über. Wir bemühen uns, Lieferfristen und -termine einzuhalten, diese sind jedoch unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich festgelegt wurden, und dienen nur als voraussichtlicher Zeitpunkt der Bereitstellung und Übergabe an den Kunden. Ein Rücktritt vom Vertrag aufgrund von Lieferverzögerungen ist nur nach angemessener schriftlicher Setzung einer Nachfrist von mindestens 4 Wochen möglich. Das Rücktrittsrecht bezieht sich nur auf den Teil der Lieferung oder Leistung, für den Verzögerung vorliegt. Nicht angenommene Ware zum vereinbarten Termin wird für 8 Wochen auf Kosten des Kunden gelagert. Gleichzeitig sind wir berechtigt, entweder auf Erfüllung des Vertrags zu bestehen oder nach Setzung einer angemessenen Frist vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verkaufen. In diesem Fall gilt eine angemessene Vertragsstrafe von 30 % des Rechnungsbetrags, exklusive Umsatzsteuer, als vereinbart, unbeschadet etwaiger weiterer Schadensersatzansprüche. Gegenüber Verbrauchern gewähren wir Gewährleistung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Gegenüber Unternehmern beträgt die Gewährleistungsfrist 6 Monate ab Abnahme gemäß § 7 dieser AGB. Mängel müssen vom Vertragspartner nachgewiesen werden. § 924 ABGB findet keine Anwendung. Auftretende Mängel sind unverzüglich schriftlich zu rügen und spezifizieren. Im Fall von Gewährleistungsansprüchen gegenüber Unternehmern behalten wir uns das Recht vor, die Art der Gewährleistung (Verbesserung, Austausch, Preisminderung oder Wandlung) selbst zu bestimmen. Mängelbehebungen außerhalb der Gewährleistung erfolgen auf Aufwandbasis. Der Versand erfolgt immer auf Gefahr des Bestellers oder Empfängers, auch bei Franko-Lieferungen. Wir übernehmen keine Haftung für sonstige Beschädigungen oder Verluste während des Transports. Für mitgelieferte oder verwendete fremde Erzeugnisse übernehmen wir nur die Gewährleistung, die die Hersteller dieser Artikel gewähren. Angebliche Mängel müssen uns sofort schriftlich gemeldet werden. Bei berechtigten Mängeln wird so schnell wie möglich Ersatz ab Werk geliefert. Alle weiteren Ansprüche wie Schadensersatz, Verzugsstrafen und ähnliches werden jedoch ausdrücklich abgelehnt. Garantie für unsere Produkte: Wir gewähren eine Garantie für die Dauer von fünf Jahren ab dem Tag der Erstlieferung ab unserem Unternehmen. Im Falle von Mängeln liefern wir je nach Art des Mangels kostenlosen Ersatz ab Werk. Jegliche weiteren Ansprüche sind ausgeschlossen. Die Voraussetzungen für diese Garantie sind:
  1. Die genaue Einhaltung unserer Einbauanweisungen.
  2. Keine Bearbeitung oder sonstige Veränderung des Produkts.
Zahlungsbedingungen: Die Zahlung erfolgt wie folgt: 50 % des Auftragsbetrags bei Auftragserteilung, wobei der Auftrag erst nach Erhalt dieser Zahlung von uns als angenommen gilt. Weitere 30 % sind bei Lieferung der Waren fällig, der Restbetrag bei Erhalt der Rechnung. Eine Aufrechnung mit eventuellen Gegenforderungen ist ausgeschlossen. Anzahlungen verfallen im Falle einer Stornierung des Auftrags. Reparaturarbeiten müssen bei Übernahme der Waren bezahlt werden. Bis zur vollständigen Begleichung aller finanziellen Verpflichtungen des Bestellers behalten wir uns das Eigentumsrecht an den bestellten Objekten vor. Die Ware gilt als verkauft unter Eigentumsvorbehalt bis zur vollständigen Zahlung einschließlich aller Nebenforderungen. Im Falle einer Pfändung ist der Besteller verpflichtet, uns unverzüglich über das Eigentumsrecht zu informieren. Wenn Sie als Auftraggeber eine Bankgarantie oder Versicherung für angezahlte Beträge wünschen, sind Sie für die damit verbundenen Kosten verantwortlich. Jegliche Zurückhaltung von Zahlungen aufgrund von angeblichen Gewährleistungsansprüchen ist unzulässig. Rabatte sind nur bei Aufträgen über 25.000 Euro auf Verlangen des Auftraggebers in Höhe von maximal 3 % des Auftragswerts für 1 Jahr zulässig. Eine Vertragsstrafe muss schriftlich vereinbart werden und darf insgesamt nicht mehr als 5 % des Werts der verspäteten Leistung betragen. Wir haften nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit für Schadenersatzansprüche, bei leichter Fahrlässigkeit ausschließlich für Personenschäden. Die Haftung verjährt bei Unternehmern 6 Monate nach Kenntnis des Schadens und des Schädigers. Unsere Haftung ist in jedem Fall auf den Wert des Auftrags begrenzt. Wir haften nicht für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Zinsverluste, verpasste Einsparungen, Folge- und Vermögensschäden sowie Schäden aufgrund von Ansprüchen Dritter.